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Nach Abschluss der Laserbehandlung und/oder der dazugehörigen Nachsorge ist das betreffende Hautareal für 1-3 Monate besonders empfindlich für Ultraviolettbestrahlung. Bei entsprechender Exposition bräunt die behandelte Stelle schneller und intensiver als ihre Umgebung. Deshalb ist für diese gesamte Zeit ein konsequenter Lichtschutz(UV-Blocker) empfehlenswert. Sollte dennoch einmal, aus welchen Gründen auch immer, eine solche störende Bräunung auftreten, dann ist das kein Beinbruch. Sie wird sich nach aller Erfahrung innerhalb einiger Monate wieder von selbst zurückbilden.

Bei starker Bräunung der Haut raten wir von einer sofortigen Behandlung ab und empfehlen, ein weitgehendes Abblassen abzuwarten, damit keine unerwünschten, laserbedingten Aufhellungen (Hypopigmentierungen) entstehen. Sollte dies trotz aller Vorsichtsmaßnahmen dennoch einmal geschehen, muss man lediglich einige Monate abwarten, bis es zu einer spontanen Repigmentierung kommt.

Bei der Behandlung mit Ablationslasern (CO2-Laser und Erbium-YAG Laser) zur Hautverjüngung bzw. Hautauffrischung sind spezielle Nachbehandlungsmaßnahmen nötig.

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