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Nach
Abschluss der Laserbehandlung und/oder der dazugehörigen
Nachsorge ist das betreffende Hautareal für 1-3
Monate besonders empfindlich für Ultraviolettbestrahlung.
Bei entsprechender Exposition bräunt die behandelte
Stelle schneller und intensiver als ihre Umgebung.
Deshalb ist für diese gesamte Zeit ein konsequenter
Lichtschutz(UV-Blocker) empfehlenswert. Sollte dennoch
einmal, aus welchen Gründen auch immer, eine
solche störende Bräunung auftreten, dann
ist das kein Beinbruch. Sie wird sich nach aller Erfahrung
innerhalb einiger Monate wieder von selbst zurückbilden.
Bei
starker Bräunung der Haut raten wir von einer
sofortigen Behandlung ab und empfehlen, ein weitgehendes
Abblassen abzuwarten, damit keine unerwünschten,
laserbedingten Aufhellungen (Hypopigmentierungen)
entstehen. Sollte dies trotz aller Vorsichtsmaßnahmen
dennoch einmal geschehen, muss man lediglich einige
Monate abwarten, bis es zu einer spontanen Repigmentierung
kommt.
Bei
der Behandlung mit Ablationslasern (CO2-Laser
und Erbium-YAG Laser) zur Hautverjüngung bzw.
Hautauffrischung sind spezielle Nachbehandlungsmaßnahmen
nötig.
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